Psychotherapie Medik Privatpraxis für Verhaltenstherapie · Hamburg & Online
Kosten & Kostenübernahme

Transparente Honorare, klare Wege zur Erstattung

Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) – mit klaren Informationen zur Erstattung durch PKV, Beihilfe und gesetzliche Krankenkassen.

Honorar im Überblick

Leistung Dauer Honorar
Einzeltherapie – Verhaltenstherapie (GOP 870) 50 Minuten 153,00 € (3,5-facher Satz)
Online-Therapie per Video (GOP 870) 50 Minuten 153,00 € (3,5-facher Satz)
Psychotherapeutische Sprechstunde / Akutbehandlung / Kurzzeittherapie (GOP 812a analog) 50 Minuten 134,06 € (2,3-facher Satz)
Erhebung des aktuellen psychischen Befundes (GOP 801a analog), zusätzlich zur Sitzung zusätzl. Zeitansatz 33,52 € (2,3-facher Satz)
Erhebung der biographischen Anamnese (GOP 860) mind. 50 Minuten nach GOP, einmal je Behandlungsfall
Testdiagnostik, z.B. bei ADHS (GOP 855–857) je Testverfahren nach GOP und Aufwand
Berichte, Bescheinigungen & Befundberichte (GOP 70, 75, 80, 85) nach Aufwand nach GOP
Konsiliarische Erörterung mit Mitbehandlern (GOP 60) je Erörterung nach GOP
Paartherapie nach Vereinbarung auf Anfrage (Selbstzahlerleistung)
Coaching & psychologische Beratung 50 Minuten auf Anfrage (Selbstzahlerleistung)

Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) i.V.m. der GOÄ, einschließlich der seit Juli 2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe (Analogziffern, z.B. 812a und 801a). Welche Ziffern im Einzelfall zum Ansatz kommen, hängt von Ihrer Behandlung ab – Sie erhalten stets eine transparente, nachvollziehbare Rechnung und bei Steigerungsfaktoren über 2,3 vorab eine schriftliche Honorarvereinbarung.

Privatversicherte & Beihilfe

Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die GOP-Ziffer 870 beschreibt z.B. eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung; jede Ziffer wird mit einem Steigerungsfaktor multipliziert. Der historische Normwert liegt bei 2,3 (entspricht 100,55 €) – da die GOP-Werte seit fast 25 Jahren unverändert sind, sind heute Faktoren von 2,8 bis 3,5 üblich. In meiner Praxis gilt der 3,5-fache Satz (153,00 € pro 50 Minuten). Bei Überschreiten des Faktors 2,3 erhalten Sie vorab eine schriftliche Honorarvereinbarung.

Mein Tipp: Klären Sie vor dem Erstgespräch kurz mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Tarif erstattet werden. Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch sind ebenfalls herzlich willkommen.

Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie sofort und ohne Formalitäten mit der Therapie beginnen. Gründe können sein: Es liegt keine behandlungsbedürftige Diagnose vor, oder Sie möchten nicht, dass eine psychische Diagnose in Ihren Akten vermerkt wird (relevant z.B. bei Verbeamtung oder Abschluss bestimmter Versicherungen). Auch hier gilt der 3,5-fache GOP-Satz.

Gesetzlich versichert?

Das Kostenerstattungsverfahren

Als Privatpraxis ohne Kassenzulassung kann ich nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wenn Sie jedoch dringend eine Psychotherapie benötigen und trotz nachweisbarer Bemühungen keinen zeitnahen Platz bei kassenzugelassenen Therapeuten finden, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragen.

  1. 01

    Psychotherapeutische Sprechstunde

    Termin über die Terminservicestelle (Telefon 116 117) vereinbaren. Dort erhalten Sie das Formular PTV 11 mit vorläufiger Diagnose und Behandlungsempfehlung.

  2. 02

    Wartezeiten dokumentieren

    Kontaktieren Sie 20–30 kassenzugelassene Psychotherapeuten und protokollieren Sie Datum, Uhrzeit und genannte Wartezeit.

  3. 03

    Dringlichkeitsbescheinigung & Konsiliarbericht

    Lassen Sie sich von Hausarzt oder Psychiater bescheinigen, dass eine zeitnahe Behandlung notwendig und längeres Warten unzumutbar ist.

  4. 04

    Antrag stellen

    Reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse den „Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V" ein – mit PTV 11, Kontaktprotokoll, Dringlichkeitsbescheinigung, Konsiliarbericht und meiner Bestätigung, dass ich Ihnen kurzfristig einen Therapieplatz anbieten kann.

  5. 05

    Frist abwarten

    Die Kasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden (5 Wochen bei Gutachten). Reagiert sie nicht fristgerecht, gilt der Antrag als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V). Bei Ablehnung unterstütze ich Sie gern beim Widerspruch.

Interaktiver Guide

Ihr Weg zum Therapieplatz – Schritt für Schritt

Wie sind Sie versichert? Wählen Sie aus – Sie sehen sofort Ihren persönlichen Fahrplan.

01

Psychotherapeutische Sprechstunde besuchen

Termin über die Terminservicestelle (116 117) vereinbaren. Dort erhalten Sie das Formular PTV 11 mit Behandlungsempfehlung.

02

Kontaktversuche dokumentieren

20–30 kassenzugelassene Praxen kontaktieren und Datum, Uhrzeit und genannte Wartezeit protokollieren. Eine Vorlage erhalten Sie von mir per E-Mail.

03

Bescheinigungen besorgen

Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht von Hausarzt oder Psychiater ausstellen lassen.

04

Antrag bei der Krankenkasse einreichen

Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V mit allen Unterlagen – plus meiner Bestätigung, dass ich Ihnen kurzfristig einen Platz anbieten kann.

05

Genehmigung abwarten – dann starten

Die Kasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden (5 Wochen mit Gutachten). Reagiert sie nicht fristgerecht, gilt der Antrag als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V).

Gut zu wissen: Das Verfahren ist bürokratisch aufwendig – bis alle Unterlagen zusammen sind, können Wochen bis Monate vergehen. Sitzungen, die vor der Genehmigung stattfinden, werden nicht rückwirkend erstattet, und eine Garantie auf Kostenübernahme gibt es nicht. Sie können jederzeit als Selbstzahler beginnen; ich unterstütze Sie mit allen Vorlagen.

01

Tarif klären

Kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung: „Erstattet mein Tarif ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten? Wie viele Sitzungen pro Jahr, bis zu welchem Steigerungssatz?"

02

Erstgespräch vereinbaren

Die ersten (probatorischen) Sitzungen erstatten die meisten Tarife ohne Antrag – Sie können sofort starten.

03

Ggf. Antrag stellen

Manche Tarife verlangen vor der Therapie einen Antrag oder ein Gutachterverfahren. Den erforderlichen Bericht erstelle ich für Sie.

04

Rechnung einreichen

Sie erhalten transparente Rechnungen nach GOP und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Neben der Therapiesitzung (Ziffer 870, 153 € pro 50 Minuten) fallen vor allem zu Beginn weitere Ziffern an – z.B. biographische Anamnese (Ziffer 860), Erhebung des psychischen Befundes (801a analog) und Testdiagnostik (855–857). Alle Positionen finden Sie in der Honorartabelle oben.

Gut zu wissen: Beim 3,5-fachen Satz erhalten Sie vorab eine schriftliche Honorarvereinbarung. Je nach Tarif kann ein Eigenanteil verbleiben – klären Sie das am besten vor Beginn.

01

Beihilfestelle kontaktieren

Fragen Sie nach dem Beihilfesatz für ambulante Psychotherapie und ob ein Voranerkennungsverfahren erforderlich ist.

02

Voranerkennung einholen

Falls erforderlich: Formulare der Beihilfestelle plus Bericht – bei der Antragstellung unterstütze ich Sie vollständig.

03

Private Restkostenversicherung informieren

Der nicht beihilfefähige Anteil läuft über Ihre private Restkostenversicherung – auch dort kurz den Umfang klären.

04

Starten und einreichen

Nach der Anerkennung beginnen wir; die Rechnungen reichen Sie anteilig bei Beihilfe und Versicherung ein.

Gut zu wissen: Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten sind herzlich willkommen. Für die Bundeswehr (unentgeltliche truppenärztliche Versorgung) gelten eigene Genehmigungswege – sprechen Sie mich an.

01

Termin buchen – das war es schon

Keine Anträge, keine Wartezeit, keine Formalitäten: Sie buchen über Doctolib, telefonisch oder per E-Mail.

02

Sitzungen und Rechnung

153 € pro 50-minütiger Sitzung (Ziffer 870, 3,5-facher GOP-Satz); zu Beginn kommen je nach Diagnostik einzelne weitere Ziffern hinzu, z.B. biographische Anamnese (860), psychischer Befund (801a analog) oder Testverfahren (855–857). Sie erhalten eine transparente, nachvollziehbare Rechnung.

03

Maximale Diskretion

Keine Diagnose wird an Versicherungen oder andere Stellen gemeldet – relevant z.B. vor einer Verbeamtung oder dem Abschluss von Versicherungen.

Gut zu wissen: Der Selbstzahler-Weg ist auch eine sinnvolle Brücke, während ein Kostenerstattungsantrag läuft – beachten Sie nur: Diese Sitzungen erstattet die Kasse nicht rückwirkend.

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet eine Psychotherapie-Sitzung in der Privatpraxis Medik? +

Eine Einzelsitzung von 50 Minuten kostet 153,00 € (3,5-facher Satz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, GOP-Ziffer 870). Dies gilt für Präsenz- und Videositzungen gleichermaßen.

Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten vollständig? +

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Viele Tarife erstatten den 2,3-fachen Satz vollständig; bei höheren Steigerungsfaktoren kann ein Eigenanteil verbleiben, über den Sie vorab eine schriftliche Honorarvereinbarung erhalten. Klären Sie die Details am besten kurz mit Ihrer Versicherung.

Wie lange dauert das Kostenerstattungsverfahren? +

Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen über Ihren Antrag entscheiden, bei Einschaltung eines Gutachters innerhalb von 5 Wochen. Reagiert sie nicht fristgerecht, gilt der Antrag nach § 13 Abs. 3a SGB V als genehmigt. Planen Sie jedoch zusätzlich Zeit für das Sammeln aller Unterlagen ein – das kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Sitzungen vor der Genehmigung werden nicht nachträglich erstattet, und eine Garantie für die Kostenübernahme gibt es nicht.

Bereit für den ersten Schritt?

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