Selbstzahler

Psychotherapie als Selbstzahler: direkt starten, ohne Anträge

Verhaltenstherapie in Hamburg oder per Video – ohne Antrags- und Gutachterverfahren, mit transparenter Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hier finden Sie alles Wichtige zu Ablauf, Kosten und Vertraulichkeit.

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Was der Weg als Selbstzahler bedeutet

Kein Antragsverfahren

Keine Anträge, keine Gutachten, keine Bewilligung: Wir beginnen, sobald ein Therapieplatz frei ist – in der Regel kurzfristig.

Private Abrechnung

Keine Abrechnung über die Krankenkasse, keine Daten im Kassensystem. Sie erhalten eine private Rechnung nach GOP – mehr nicht.

Volle Flexibilität

Frequenz, Pausen, Praxis oder Video, Abschluss jederzeit: Die Therapie richtet sich nach Ihrem Anliegen, nicht nach einem Bewilligungszeitraum.

Honorar nach GOP

153,00 € je 50-Minuten-Sitzung (GOP 870, 3,5-facher Satz). Die Rechnung erhalten Sie in der Regel direkt nach der Sitzung, zahlbar innerhalb einer Woche. Den Umfang überprüfen wir regelmäßig gemeinsam.

Vertraulichkeit – und ihre Grenzen

Als Selbstzahler laufen keine Abrechnungs- oder Diagnosedaten über Ihre Krankenkasse. Es gibt kein Antragsverfahren, keinen Bericht an einen Gutachter, keine Einträge in Kassensystemen. Was in der Therapie besprochen wird, bleibt zwischen Ihnen und mir – geschützt durch die gesetzliche Schweigepflicht.

Zwei Punkte sollten Sie dennoch kennen: Ich führe – wie jede Praxis – eine gesetzlich vorgeschriebene Patientenakte (§ 630f BGB). Und bei ausdrücklichen Gesundheitsfragen, etwa beim Abschluss einer privaten Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder im Rahmen einer Verbeamtung, müssen Sie auch selbst gezahlte Behandlungen wahrheitsgemäß angeben. Angebote, die völlige „Unsichtbarkeit" versprechen, sind unseriös.

Für wen sich der Weg lohnt

Gesetzlich Versicherte, die nicht auf das Kostenerstattungsverfahren warten möchten Menschen mit besonderem Wunsch nach Vertraulichkeit Berufstätige, die flexible Termine brauchen – in der Praxis oder per Video Alle, die ein begrenztes Anliegen gezielt bearbeiten möchten

Häufige Fragen

Muss ich meiner Versicherung sagen, dass ich in Therapie war? +

Bei ausdrücklichen Gesundheitsfragen – etwa beim Abschluss einer privaten Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei der Verbeamtung – müssen Sie wahrheitsgemäß antworten, auch über selbst gezahlte Behandlungen. Der Unterschied als Selbstzahler: Es existieren keine Abrechnungs- oder Diagnosedaten bei Ihrer Krankenkasse, und niemand erfährt „nebenbei" von der Behandlung.

Kann ich später in die Kostenerstattung wechseln? +

Grundsätzlich ja – wichtig ist die Reihenfolge: Die Krankenkasse erstattet nur Sitzungen nach ihrer Genehmigung. Bereits selbst gezahlte Sitzungen werden nicht rückwirkend übernommen. Wenn Sie das Verfahren anstreben, planen wir es am besten von Anfang an gemeinsam.

Wie viele Sitzungen brauche ich? +

Das ist individuell verschieden und hängt von Anliegen und Zielen ab. Nach den ersten Gesprächen gebe ich Ihnen eine ehrliche Einschätzung; den Verlauf überprüfen wir regelmäßig gemeinsam. Sie können die Therapie jederzeit pausieren oder beenden.

Was kostet eine Sitzung und wie läuft die Abrechnung? +

Eine 50-Minuten-Sitzung kostet 153,00 € (GOP 870, 3,5-facher Satz) – in der Praxis wie per Video. Die Rechnung erhalten Sie in der Regel direkt nach der Sitzung; zahlbar ist sie innerhalb einer Woche. Psychotherapeutische Leistungen sind umsatzsteuerfrei.

Der erste Schritt ist oft der schwerste – machen Sie ihn heute.

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